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April 30 2015

Diese Versicherungen sollten Sie vor dem Chartertörn abschließen

Wer voller Vorfreude den nächsten Charterurlaub plant, denkt ungern an Karambolagen, Unfälle oder Probleme mit der Kaution. Dennoch: Eine gewisse Grundsicherung ist wichtig, damit Skipper und Crew vor hohen finanziellen Schäden geschützt werden. Auf dem Markt tummeln sich viele Anbieter mit teils sehr spezifischen Angeboten. Wir zeigen Ihnen, mit welchen Versicherungen Sie auf der sicheren Seite sind, ohne überversichert zu sein.

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Die wichtigste Versicherung: Skipperhaftpflichtversicherung


Die Skipperhaftpflichtversicherung deckt praktisch alle Schäden ab, die Skipper oder Crew anderen Personen und Sachen schuldhaft oder grob fahrlässig zufügen. Auch Schäden untereinander sind abgedeckt. Die meisten Spezialversicherer bieten eine Police exakt für die Dauer des Chartertörns an. Wer mehrmals im Jahr chartert, sollte sich nach Skipperhaftpflichtversicherungen erkundigen, die für die Dauer eines Jahres oder eine unbegrenzte Zahl von Törns gelten.
 

Rettet die Kaution: Kautionsversicherung


Vor Antritt des Chartertörns hinterlegen Sie eine Kaution, die sich meistens im Bereich zwischen 1.500 und 2.500 Euro bewegt. Wenn Sie Ihr Charterschiff auf einen Stein setzen oder bei einem verunglückten römisch-katholischen Anlegemanöver einen Schaden im Gelcoat verursachen, sind Teile oder gar die ganze Kaution schnell weg. Vor diesem finanziellen Risiko schützt die Kautionsversicherung – und das zu einem recht geringen Beitrag ab circa 60 Euro. Wichtig: Achten Sie beim Abschluss der Kautionsversicherung darauf, dass sie auch Diebstahl und Verlust von Dinghy und Außenborder einschließt. Auch sollten Sie Ihren Chartervertrag vor Unterzeichnung darauf prüfen, dass keine Klauseln wie „berechtigtes/unberechtigtes Einbehalten der Kaution“ enthalten sind.

Mit diesen beiden Versicherungen sind die größten finanziellen Risiken abgedeckt. Darüber hinaus sind folgende Versicherungen eine Überlegung wert:
 

Wenn Sie unterwegs krank werden: Auslands-Krankenversicherung


In der EU sollte die Behandlung beim Arzt kein Thema sein: Praxen und Krankenhäuser akzeptieren die EU-weit einheitliche Krankenkarte. Anders sieht es aus, wenn Sie Fernreisen beispielsweise in die Karibik planen. Hier müssen Sie als Patient in Vorleistung treten und können die Rechnung zuhause bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Der Regelbetrag, den diese bezahlt, liegt aber manchmal niedriger als der Betrag, den Sie beim Arzt oder in Krankenhaus bezahlt haben. Hier springt die Auslandskrankenversicherung ein. Auch wenn ein Transport nach Hause nötig werden sollte, zahlt die Versicherung.
 

Wenn Sie den Törn nicht antreten können: Reiserücktrittsversicherung


Ein Chartertörn mit allem Drum und Dran kostet schnell mehrere tausend Euro. Wenn Sie die Reise nicht antreten können, weil Sie oder einer Ihrer engen Angehörigen erkranken, schenkt die Reiserücktrittsversicherungen Ihnen zumindest ein finanzielles Trostpflaster. Einige Unternehmen bieten auch Versicherungsschutz, wenn das Charterunternehmen Insolvenz anmeldet und Sie daher Ihren Törn nicht antreten können. Bei vorzeitigem Abbruch der Reise zahlt die Reiserücktrittsversicherung die Rückreisekosten. Der Selbstbehalt liegt bei dieser Versicherung mit rund 20 Prozent allerdings recht hoch.
 

Was ist, wenn die Charterfirma pleitegeht?


Im Zuge der Eurokrise mussten auch einige Charterfirmen Insolvenz anmelden: eine böse Überraschung für viele Charterkunden, die weder ihre Reise antreten konnten noch ihre Anzahlung je wieder sahen.
Vor einer Pleite können Sie sich schützen, indem Sie bei Agenturen buchen, die sich am Markt etabliert haben und mit vertrauenswürdigen Flottenbetreibern zusammenarbeiten. Diese Firmen kennen ihren Marktpreis und wissen, dass Dumpingangebote auf Dauer die Flottenbetreiber vor Ort ruinieren.
Eine zweite Möglichkeit ist der Sicherungsschein, mit dem die Anzahlung gegen Insolvenz gesichert ist. Diesen Schein dürfen nur Agenturen ausgeben, bei denen sowohl die eigene als auch die Bonität der Partnerfirmen geprüft wurde. Dieser Schein wird aktuell vom Versicherer Yacht-Pool ausgegeben. Einige Agenturen, zum Beispiel Pantaenius, EIS Insurance oder Uniqua, bieten sogenannten Charterausfallversicherungen an, oft verknüpft mit einer Reiserücktrittversicherung oder auch einem speziellen Charter-Versicherungspaket.
 
 
 
Felix Wolf
[email protected]

Felix ist Mitgründer und Inhaber von YachtBooker. Er ist selber Charterskipper und hat Spass daran neue Segelreviere zu erkunden.

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